Höchster Schifffahrtswasserstand (HSW)

Oberer Grenzwasserstand, bis zu dem der Verkehr auf einer Wasserstraße zulässig ist. Er wird für einzelne Strecken-abschnitte in der Schifffahrts-polizeiverordnung festgelegt. 
An der Donau ist ebenso der HNN97 gebräuchlich.

Quelle: DIN 4054, Nr.2.4.1