Die Ergebnisse im Spiegel der Öffentlichkeit

Auf der Grundlage der Untersuchungsergebnisse haben wir fünf Möglichkeiten erarbeitet, wie die Donau schifffahrtstauglich ausgebaut werden kann. Für jede Variante wurden

  • die baulichen Maßnahmen (der Eingriff in den Fluss) detailliert beschrieben,
  • der Nutzen für die Schifffahrt ermittelt und
  • die ökologischen Auswirkungen geprüft und bewertet.

Die Vorstellung der Ausbauvarianten hatte eine Diskussion zur Folge, an der sich Gruppen aus allen Teilen der Gesellschaft engagiert beteiligten. Politiker, Fachwelt und Interessengruppen wie der Bund Naturschutz stritten sich über das Für und Wider. Bei allen Gegensätzlichkeiten darf nicht unerwähnt bleiben, dass die Notwendigkeit einer leistungsfähigeren Schifffahrt von niemand in Zweifel gezogen wurde. Die Meinungen gingen jedoch auseinander, wie stark dabei der Eingriff in die Donau sein darf.

Infolge anhaltender Kontroversen sah man die Notwendigkeit zu noch weiteren Untersuchungen. Daraufhin wurden zwar zwei Varianten nicht weiter verfolgt, aber auch bezüglich der drei anderen war keine Einigung herzustellen. Das ist insofern nicht weiter verwunderlich, als Extrempositionen vorlagen. So waren bei der sog. flussbaulichen Variante
die Eingriffe in den Fluss und damit die negativen ökologischen Folgewirkungen geringer, die Schifffahrt hätte aber nur wenig profitiert.

 

Aus Sicht der Schifffahrt optimal wäre die Variante mit drei Staustufen, die aber mit größeren ökologischen Eingriffen verbunden gewesen wäre. Eine dritte Variante, bringt der Schifffahrt zwar nicht den vollen angestrebten Nutzen, verringert aber auch wieder die mit dem Ausbau verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft. Sie kommt mit einer Stützschwelle und ergänzenden flussbaulichen Maßnahmen aus.

Weil eine Einigung nicht zustande kam, hat man sich zu einem ungewöhnlichen Schritt entschlossen: Man ist mit diesen drei Varianten in das Raumordnungsverfahren gegangen. Die Regierung von Niederbayern als zuständige Raumordnungsbehörde entschied sich im März 2006 nach zweijähriger Prüfungszeit für die dritte Variante. Sie ist in der Öffentlichkeit als „Variante C280“ bekannt.

Keine Rolle spielte im Raumordnungsverfahren die mögliche Nutzung der Wasserkraft, also der Bau eines Wasserkraftwerkes. Die Rhein-Main-Donau AG hat verbindlich erklärt, dass sie kein Wasserkraftwerk in der Strecke Straubing – Vilshofen plant.

Heute sind die Fronten aber immer noch verhärtet. Der Donauausbau hat nicht begonnen.