Sicherheitsabstand
Der Begriff wird im Rahmen der Engstellenanalyse sowohl für die horizontalen als auch die vertikalen Sicherheitsabstände verwendet.
Die Summe der erforderlichen horizontalen Sicherheitsabstände ist gleich der erforderlichen Fahrrinnenbreite, abzüglich der Summe der Fahrspurbreiten. Der Sicherheitsabstand ist u. a. von der Fahrwasserbegrenzung abhängig, z. B. durch Buhnen oder durch ein geböschtes Ufer. Bei einem geböschten Ufer ist weiterhin die Neigung der Gewässersohle entscheidend. Schließlich ist der Sicherheitsabstand von der Fahrtrichtung, insbesondere bei Buhnen, abhängig.
Vertikale Sicherheitsabstände betreffen den Abstand zwischen Schiffsboden in Fahrt und Sohle. Hierzu wurde in Bezug auf die mittlere Sohle der Begriff Sohlabstand eingeführt. In Bezug auf örtliche Unebenheiten ist es das Mindestflottwasser.
Einheit: m
