Fahrrinne

Teil des Fahrwassers, in dem für den Schiffsverkehr bestimmte Breiten und Tiefen (s. a. Fahrrinnenbreite, Fahrrinnentiefe, Solltiefe) im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren hergestellt und unterhalten werden.

Quelle: in Anlehnung an DIN 4054 s. a. BinSchStrO § 1.01, Nr.33