Sohltiefe der Fahrrinne

Wassertiefe unter einem bestimmten Bezugswasserspiegel (z. B.RNW), deren Erhaltung angestrebt wird. Sie entspricht also der Mindesttiefe, die bei intensiver Unterhaltung einer Schifffahrtsstraße im Bereich der Fahrrinne vorliegen sollte (Tiefe des Fahrrinnenkastens unter dem Bezugswasserstand).

Einheit: m
Quelle: DIN 4054