Rechts- und Planfeststellungsverfahren

Wir übernehmen für unsere Auftraggeber die komplette Abwicklung der Planfeststellungsverfahren. Dazu gehören neben der vollumfänglichen rechtlichen Betreuung des Verfahrens auch die Erstellung und Vorbereitung aller dafür erforderlicher Unterlagen, Gutachten und Pläne. Neben der technischen Planung gehören hierzu auch die Umweltplanung und die Erstellung der Grunderwerbspläne und Verzeichnisse. Unsere Rechtsabteilung sichert dabei auch durch die hausinterne enge Abstimmung mit den Planungsabteilungen die Einhaltung aller verfahrensrechtlichen Anforderungen sowie die Beachtung der maßgeblichen Rechtsvorschriften ab. Sie hält während der gesamten Verfahrensdauer einen steten Kontakt zu den Planfeststellungsbehörden, um im Laufe des Verfahrens auftretende Fragestellungen und Nachfragen schnell und zuverlässig klären zu können.

Neben den Planfeststellungsverfahren betreuen wir auch alle sonstigen öffentlich-rechtlichen und zivilrechtlichen Rechtsverfahren, die im Zuge der Abwicklung eines Vorhabens auftreten können. Dazu gehören zum Beispiel mögliche Vertragsstreitigkeiten oder Entschädigungsverfahren.